Kostenübernahme

Heilmittelverordnung

Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung, die von Ihrem Arzt (z.B.: Kinderarzt, Allgemeinarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde oder Zahnarzt) ausgestellt wird. Bitte denken Sie daran, dass die Heilmittelverordnung 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert und damit erneut beantragt werden muss. Der verordnende Arzt legt die Dauer und die Häufigkeit der Therapie fest und entscheidet, ob die Therapie in der logopädischen Praxis oder in Form eines Hausbesuches stattfindet.

 

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Da die logopädische Behandlung zur medizinischen Grundversorgung zählt, übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse die Kosten der Therapie. Bei gesetzlich versicherten Patienten unter 18 Jahren wird die logopädische Behandlung vollständig von der Krankenkasse übernommen. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen 10% des Verordnungswertes sowie eine Verordnungsgebühr von 10 Euro von Ihnen zur Therapie dazu gezahlt werden. Neben Kinder sind beispielsweise chronisch kranke Patienten von der Zuzahlung befreit. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

 

Kostenübernahme durch die private Krankenkasse

Privat versicherte Patienten erhalten vor Beginn der Behandlung einen Therapievertrag. In welcher Höhe die private Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist abhängig von Ihrem gewählten Kassen-Tarif sowie der jeweiligen Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über eine Erstattung der Therapiekosten.